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10 aktuelle Beiträge für eigenbedarfskündigung bei Geizkragen.de


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Bundesgerichtshof: Geplante Nutzung als Büro reicht für Eigenbedarfskündigung des Vermieters aus geschrieben am 6.Apr.12 Der BGH hat die Rechte von Vermietern bei Kündigung wegen Eigenbedarfs gestärkt. Wie die Richter festlegten, kann ein Vermieter auch dann wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er ...mehr
Mieterschutz bei Eigenbedarf - Ratgeber des Bundeministeriums der Justiz geschrieben am 9.Sep.11 Nicht nur das Eigentumsrecht des Vermieters auch das Besitzrecht des Mieters genießt gesetzlichen Schutz. So haben im Falle der Eigenbedarfskündigung beide Parteien bestimmte ...mehr
 
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Eigenbedarfskündigung nach Besitzerwechsel geschrieben am 8.Feb.04 um 21:09:00 Etwas ausführlicher findest Du es auch noch http://www.mieterbund.de/aktuell/aktuell_info_kuend
Eigenbedarfskündigung nach Besitzerwechsel geschrieben am 8.Feb.04 um 21:02:00 Die Fristen bei (berechtigter) Kündigung durch den Vermieter hängen von der bisherigen Mietdauer ab.
 
Eigenbedarfskündigung nach Besitzerwechsel geschrieben am 8.Feb.04 um 19:51:00 Vielen Dank für Eure Infos. Ich habe mich jetzt durchgekämpft. Ich habe jetzt noch eine Frage, auf
Eigenbedarfskündigung nach Besitzerwechsel geschrieben am 7.Feb.04 um 15:20:00 Diese sog. Kündigung ist wohl eher als Vorankündigung zu sehen, da kein konkreter Zeitpunkt genannt
 
Eigenbedarfskündigung nach Besitzerwechsel geschrieben am 7.Feb.04 um 15:06:00 §573 BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters (1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er
Härtefallregelung bei Kündigung des Mietverhältnisses geschrieben am 23.Aug.03 um 17:13:00 Die Eigenbedarfskündigung darf im Übrigen niemals fristlos erfolgen; es müssen die im Mietvertrag ve
 
Eigenbedarfskündigung nach Besitzerwechsel geschrieben am 7.Feb.04 um 14:57:00 Hab gleich am ersten Tag nachdem nun 3 neue Besitzer (Vater, Mutter, Sohn) 6 Wohneinheiten übernomme
Härtefallregelung bei Kündigung des Mietverhältnisses geschrieben am 25.Aug.03 um 13:35:00 Hallo Nela, der Verkauf eines Mietobjektes ist definitiv kein Grund für eine Eigenbedarfskündigun